Meine Kanzlei

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Rechtsanwalt Mirko Ossmann

Meine Vita

Geboren wurde ich 1964 in Jena, bin in Stadtroda aufgewachsen und habe die Polytechnische Oberschule bis zur achten Klasse hier besucht. Die schulische Ausbildung wurde mit dem Besuch der Erweiterten Oberschule in Hermsdorf fortgesetzt und dort erfolgreich mit dem Ablegen des Abiturs im Jahr 1983 beendet.

ln der Zeit nach Beendigung der Schulzeit bis zur Einberufung schloss sich eine praktische Tätigkeit für ein halbes Jahr in einem Landwirtschaftsunternehmen an. ln der Zeit von 1983 bis 1986 wurde der Armeedienst bei den Landstreitkräften der Nationalen
Volksarmee der ehemaligen DDR abgeleistet. 1986 wurde die Ausbildung mit der Aufnahme eines juristischen Studiums an der Humboldt­ Universität in Berlin fortgesetzt. Das Studium konnte ich 1990 mit dem Abschluss als Diplomjurist erfolgreich beenden.

Noch Ende 1990 konnte die juristische Ausbildung mit dem nach dem Einigungsvertrag vorgesehenen Vorbereitungsdienst, beginnend im Land Hessen, Verwaltungsfachhochschule Rothenburg an der Fulda, fortgesetzt im Land Nordrhein Westfalen nach dortiger Verbeamtung, als Referendariat am Landgericht Münster, fortgesetzt werden.

Das Referendariat habe ich im Oktober 1993 mit dem volljuristischen Abschluss als Assessor erfolgreich abgeschlossen. Danach erfolgte die Rückkehr in das heimatliche Thüringen und die Aufnahme der Tätigkeit als Assessor und ab dem 04.03.1994 als Rechtsanwalt in Stadtroda beginnend innerhalb einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ab dem 01.04.2002 fortgesetzt als Einzelanwalt.

Vergütung & Gebühren

Grundsätzlich schließt derjenige,der mich beauftragt,mit mir einen Vertrag und muss dann die anfallenden Gebühren an mich bezahlen.

Im Rahmen der Mandatsanbahnung, also vor Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit mit Blick auf das Mandat, teile ich Ihnen mit, mit welchen Kosten voraussichtlich zu rechnen ist. Die Gebühren, welche ich mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Es ist zwischen der Vergütung für eine außergerichtliche Beratung, der Vergütung für eine außergerichtliche Vertretung und der Vergütung für eine gerichtliche Vertretung zu unterscheiden.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich für Sie direkt mit Ihrer Versicherung im Wege einer Deckungsanfrage ab, ob sie die Kosten übernimmt.

Die Kosten in einem Gerichtsverfahren setzen sich im Regelfall aus den Anwaltsgebühren, auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, und den Gerichtsgebühren, auf der Grundlage eines Gerichtskostengesetzes, zusammen.

Sollte Sie die Anwaltskosten und die Gerichtskosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe für eine außergerichtliche Angelegenheit und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für eine gerichtliche Angelegenheit vor.

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Die Kanzleiräume ...

finden Sie an einem zentralen Standort in der Innenstadt von Stadtroda, im ersten Obergeschoss des Gebäudes des Deutschen Roten Kreuzes.

Der Eingangsbereich zur Kanzlei befindet sich an der Längsseite des Gebäudes.

ln unmittelbarer Nähe befinden sich ausreichend Parkmöglichkeiten.