Mirko Ossmann Ihr Rechtsanwalt in Stadtroda

Telefon 036428 13386

 

Rechtsanwalt
Mirko Ossmann aus Stadtroda!

Als erfahrener Anwalt stehe ich Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Mit meinem Fachwissen und langjährigen Erfahrung biete ich umfassende Rechtsberatung und engagierte Vertretung vor Gericht.

Nutzen Sie diese Website als Informationsquelle über meine Dienstleistungen. Bei rechtlichen Fragen oder Problemen können Sie sich auf meine kompetente Unterstützung verlassen.

Meine
Rechtsgebiete

Mit fundiertem juristischem Wissen und Erfahrung in spezifischen Rechtsbereichen helfe ich Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und zu schützen.

Von Arbeistrecht, Familienrecht und Mietrecht über Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenbverkehrsrecht bis hin zum Zivilrecht decke ich eine breite Palette von Rechtsgebieten ab und biete individuelle Lösungen für rechtliche Herausforderungen. Durch meine Fachkenntnisse und Engagement unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen und der Lösung rechtlicher Probleme.

Arbeitsrecht

Dieses Rechtsgebiet betrifft Gesetze, Verordnungen und weitere Bestimmungen zur unselbständigen bzw. abhängigen Erwerbstätigkeit. Innerhalb des Arbeitsrechts wird unterschieden das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als sogenanntes Individualarbeitsrecht als ein Bereich und daneben das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite, dem Kollektivarbeitsrecht, als ein weiterer Bereich. Ich bin dabei vorrangig für Arbeitnehmer mit der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, beispielsweise Kündigungsschutzklagen, der üblichen Rechtsverteidigung nach erteilten Kündigungen, der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen, Zeugniserteilungen, der Fortgestaltung von Arbeitsverträgen, wie beispielsweise Aufhebungsverträgen, der Suche nach Konfliktlösungen und dergleichen betraut.

Familienrecht

Das Rechtsgebiet umfasst die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. In diesem Bereich werde ich dabei vorrangig mit folgenden Angelegenheiten betraut:

  • Scheidungen
  • Kindschaftssachen
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Ehewohnung- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Unterhaltssachen
  • Güterrechtssachen

Außerdem regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie rechtliche Betreuung,Pflegschaft und Vormundschaft. In diesem Bereich kann ich mich auf umfangreiche Erfahrungen aus meiner Tätigkeit in den vergangenen Jahren, auf Grund von Bestellungen durch verschiedene Betreuungsgerichte, als Abteilungen von Amtsgerichten und dem Landgericht Gera, als Verfahrenspfleger in Unterbringungs- und Betreuungssachen verweisen.

Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts befasse ich mich vorrangig mit dem Teilbereich des Wohnraummietrechts. Ich vertrete sowohl Vermieter, als auch Mieter, im Zusammenhang mit Rechtsfragen zur Wohnraumvermietung, bis hin zur Vertretung in Wohnungsmietrechtsprozessen wegen Ansprüchen aus Wohnungsmietverträgen, wie beispielsweise Miete, Räumung, Herausgabe u. a.
In diesem Rechtsgebiet kann ich auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz, im Zusammenhang mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung aus einem Zeitraum von vielen Jahren eines gewerblichen örtlichen Wohnungsvermieters mit einem Wohnungsbestand von mehreren hundert Wohnungen am Standort Stadtroda in diversen mietrechtlichen Konfliktsituationen, zurückgreifen.  Darüber hinaus bin ich mit Angelegenheiten aus dem Bereich gewerblicher Mietverhältnisse betraut.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung von Rechtsregeln. Bei den als Ordnungswidrigkeit zu benennenden Rechtsverstößen sieht es der Gesetzgeber als ausreichend an, nicht mit Mitteln des Strafrechts zu reagieren, sondern mit Bußgeldern. Bei manchen dieser Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann vertritt Betroffene in Ordnungswidrigkeitsverfahren, hauptsächlich im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, wie Geschwindigkeitsübertretung, Abstandunterschreitung, Verstöße gegen Ladungs- und lenkzeitregelung, Rotlichtverstößen u. a. Dabei wird er sowohl direkt von Betroffenen beauftragt, als auch im Rahmen von Unterbevollmächtigungen von Kollegen in die Bearbeitung eingebunden.

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens.

Ich vertrete seit vielen Jahren Mandanten als Wahlverteidiger oder gerichtlich bestellter Pflichtverteidiger im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht vor dem Strafrichter, Jugendstrafrichter bzw. Schöffengericht bzw. Jugendschöffengericht in Ermittlungs- und Strafverfahren.

An unserem Kanzleiort befindet sich die Asklepios Fachklinik Stadtroda GmbH, Bahnhofstraße la, 07646 Stadtroda, mit ihrer forensischen Klinik mit Maßregelvollzugsstationen. Seit Jahren vertrete ich, mit Blick auf die Strafvollstreckung, untergebrachte Patienten des Maßregelvollzuges in der Vollzugseinrichtung in Stadtroda und anderen Maßregelvollzugseinrichtungen im Rahmen der fristgebundenen gerichtlichen Überprüfungen der Unterbringungen.

Straßenverkehrsrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst folgende Teilbereiche:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere Haftung bei Unfällen und Verkehrsvertragsrecht, wie Kauf und Verkauf von Fahrzeugen,Fahrzeugreparaturen u.a.
  • Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Zulassungsrecht

Ich vertrete Sie in den genannten Bereichen des Straßenverkehrsrechts.

Zivilrecht, allgemein

Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet,welches Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, wie natürlichen Personen und juristischen Personen, regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht werden oft synonym zu Privatrecht verwendet.

Ich vertrete in diesem Bereich Mandanten in diversen zivilrechtliehen bzw. privatrechtlichen Angelegenheiten nach ausführlicher Besprechung und Beratung.

Aktuelle Informationen

 Wir empfehlen den Anwaltsblog des Deutschen Anwaltssuchdienst DASD.
Hier finden Sie Blogbeiträge von anwaltlichen Experten zu aktuellen Rechtsthemen.