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Grundsätzlich schließt derjenige, der mich beauftragt, mit mir einen Vertrag
und muss dann die anfallenden Gebühren an mich bezahlen.
Im Rahmen der Mandatsanbahnung, also vor Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit
mit Blick auf das Mandat, teile ich Ihnen mit, mit welchen Kosten
voraussichtlich zu rechnen ist.
Die Gebühren, welche ich mindestens verlangen muss, sind gesetzlich
festgelegt.
Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Es ist zwischen der Vergütung für eine außergerichtliche Beratung, der
Vergütung für eine außergerichtliche Vertretung und der Vergütung für eine
gerichtliche Vertretung zu unterscheiden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich für Sie direkt mit Ihrer
Versicherung im Wege einer Deckungsanfrage ab, ob sie die Kosten übernimmt.
Die Kosten in einem Gerichtsverfahren setzen sich im Regelfall aus den
Anwaltsgebühren, auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, und
den Gerichtsgebühren, auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes, zusammen.
Sollten Sie die Anwaltskosten und die Gerichtskosten nicht aus eigenen Mitteln
bezahlen können, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen die
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe für eine außergerichtliche
Angelegenheit und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für eine gerichtliche
Angelegenheit vor.