Rechtsanwalt Mirko Ossmann


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Grundsätzlich schließt derjenige, der mich beauftragt, mit mir einen Vertrag und muss dann die anfallenden Gebühren an mich bezahlen.
Im Rahmen der Mandatsanbahnung, also vor Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit mit Blick auf das Mandat, teile ich Ihnen mit, mit welchen Kosten voraussichtlich zu rechnen ist.
Die Gebühren, welche ich mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt.
Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Es ist zwischen der Vergütung für eine außergerichtliche Beratung, der Vergütung für eine außergerichtliche Vertretung und der Vergütung für eine gerichtliche Vertretung zu unterscheiden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich für Sie direkt mit Ihrer Versicherung im Wege einer Deckungsanfrage ab, ob sie die Kosten übernimmt.
Die Kosten in einem Gerichtsverfahren setzen sich im Regelfall aus den Anwaltsgebühren, auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, und den Gerichtsgebühren, auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes, zusammen.
Sollten Sie die Anwaltskosten und die Gerichtskosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe für eine außergerichtliche Angelegenheit und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für eine gerichtliche Angelegenheit vor.